I. Lieferung
Die Lieferung von Materialien erfolgt in Verantwortung des Belieferten. Eine Lieferung frei Baustelle setzt den ungehinderten Zugang zur vorbereiteten Lagerungsfläche voraus. Die Lieferung erfolgt durch verkehrsübliche Sattelzüge bzw. LKW. Die durch bestimmte Umstände erforderliche Nutzung anderer Fahrzeuge ist vom Empfänger zu verantworten.
Die für die Baumassnahmen erforderlichen Baustoffe, müssen in einer Entfernung von nicht mehr als 50 m gelagert werden können. Die Zugänge zu den Tennisplätzen müssen eine Mindestbreite von 1,10 m aufweisen. Die Schaffung von Zugangsmöglichkeiten durch Öffnung des Zaunes ist vom Auftraggeber zu verantworten.
Wir haften nicht für witterungsbedingte Störungen der Lieferungen, für Verspätungen der Lieferungen und des Abschlusses der Arbeiten durch produktionsbedingte Probleme die beim Lieferanten des Ziegelmehls auftreten (Ausfall von Transportmitteln, Streik, Störungen in der Produktion).
Schadenersatzansprüche können nur geltend gemacht werden, wenn eine grob fahrlässige Verletzung der Vereinbarungen unsererseits vorliegt.

II. Ausführung, Gewährleistung und Haftung
Der Auftraggeber muss auf der Baustelle einen verantwortlichen Vertreter bestellen. Bedenken und Hinweise aller Art können wir an diesen Vertreter richten. Der Vertreter ist bevollmächtigt, die Arbeiten abzunehmen. Eine zusätzliche Unterrichtung oder eine Anzeige an den Auftraggeber selbst ist nicht erforderlich, wenn der Vertreter informiert ist.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Bedenken unverzüglich zu prüfen und eine entsprechende Anweisung zu erteilen. Eventuelle Mängel sind uns zeitnah mitzuteilen. Schäden, die durch unsachgemässe Verwendung bzw. Abnutzung im vom Auftraggeber zu verantwortenden Bereich entstehen sind von uns nicht zu verantworten.
Der Auftraggeber hat für eine ausreichende Baustellenbewachung zu sorgen.
Nach Übergabe der gelieferten Ware und/oder Leistung, ist diese vom Auftraggeber in Augenschein zu nehmen. Wir werden dem Besteller hierzu die Fertigstellung der Frühjahrsinstandsetzung sowie einen Termin zu Abnahme mitteilen. Es findet eine gemeinsame Abnahmebegehung statt. Erscheint der Besteller zum Abnahmetermin nicht, so gilt unser Gewerk als beanstandungs- und mängelfrei abgenommen, falls der Besteller nicht Mängel innerhalb von 6 Werktagen nach dem vorgesehenen Abnahmetermin schriftlich uns gegenüber rügt und wir den Besteller bei der Einladung zur Abnahme auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht haben. Nutzt der Besteller den Platz vor Abnahme, gilt dieser als beanstandungs- und mängelfrei abgenommen. Wir brauchen den Besteller auf diese Rechtsfolge nicht gesondert hinzuweisen.
Bei berechtigten Ansprüchen erfolgt die Nacherfüllung durch Nachbesserung bzw. Nachlieferung. Des weiteren stehen dem Besteller gesetzliche Ansprüche auf Minderung bzw. Rücktritt vom Vertrag zu, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ansprüche des Auftraggebers wegen durch uns verursachter Mängel verjähren innerhalb eines Jahres, es sei denn der Mangel beruht auf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen.
Die Durchführung von Nachbesserungsarbeiten. bzw. der Ersatz mangelhafter Ware ist grundsätzlich auf deren Warenwert beschränkt.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass wir der Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des Unterganges unseres Gewerkes z. B. durch Frosteinwirkung nur bis zur Abnahme des Gewerkes tragen. Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, geht die Gefahr ebenfalls auf ihn über. Demnach gelten die gesetzlichen Regelungen.

III. Erfüllungsort und anzuwendendes Recht
Erfüllungsort ist unser Sitz. Auf das Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Auftraggeber findet deutsches Recht Anwendung.

IV. Abnahme und Bezahlung
Grundlage für die abschliessende Berechnung der Leistung, bzw. evtl. erforderlicher Zusatzleistungen bildet ein Abnahmeprotokoll. Dieses von uns und dem Auftraggeber bzw. dessen Vertreter unterzeichnete Abnahmeprotokoll ist Grundlage für die Erstellung der Rechnung.

V. Zahlungsbedingungen
Die Fälligkeit der Rechnung tritt sofort und, sofern nicht anders vereinbart, ohne Abzug ein.